Allgemeine geschäftsbedingungen
1. Identität und Kontaktdaten von Genico
1.1. Genico ist der Handelsname von Herrn Geert Ninclaus, mit der Unternehmensnummer 0791.023.023 und dem Hauptsitz in Industriestraat 40 - 8755 Ruiselede.
1.2. Informationen und Daten zu Genico:
Handelsname: Genico
Hauptsitz: Industriestraat 40 - 8755 Ruiselede
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 0791.023.023
Telefonnummer: +32 51 68 99 09
E-Mail: handrails@genico.be
Website: www.genicohandrails.com
2. Anwendung dieser Bedingungen
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Online-Bestellungen und Verkaufstransaktionen, die vom Kunden über die Website www.genicohandrails.com im Zusammenhang mit den auf der Website angebotenen Produkten getätigt werden. Diese Bedingungen haben Vorrang vor etwaigen anderen und/oder widersprüchlichen Bedingungen des Kunden.
2.2. Falls neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch spezifische Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen (besondere Bedingungen) gelten, haben im Falle von widersprüchlichen Bedingungen die besonderen Bedingungen Vorrang vor den allgemeinen Bedingungen.
3. Angebote und Offerten
3.1. Der Bestellvorgang erfolgt über die Website : www.genicohandrails.com Dort können Sie alle Spezifikationen auswählen, danach müssen die persönlichen Daten eingegeben werden, und anschließend können Sie die technische Zeichnung Ihrer Bestellung anzeigen.
Die Zahlung erfolgt über die Online-Tools oder per Überweisung.
3.2. Die Angebote umfassen nur die ausdrücklich darin aufgeführten Leistungen und Lieferungen. Mehrarbeiten und alles, was nicht ausdrücklich in unseren Angeboten aufgeführt ist, sind nicht im Preis und im Vertrag inbegriffen und müssen gegebenenfalls Gegenstand einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien sein.
3.3. Wir behalten uns das Recht vor, von Kunden nach der Bestellung die vollständige Zahlung vor Produktionsbeginn zu verlangen, da es sich hier um maßgeschneiderte Produkte handelt.
4. Preise
4.1. Der Preis der Produkte beinhaltet keine Lieferkosten. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, die Bestellung von Genico liefern zu lassen, werden die Lieferkosten separat angegeben und berechnet.
4.2. Bevor die Bestellung abgeschlossen und die Zahlung durchgeführt wird, wird der Gesamtpreis einschließlich Mehrwertsteuer und eventueller Lieferkosten angezeigt.
5. Zustandekommen und Dauer des Vertrags
5.1. Die Online-Bestellung des Kunden ist verbindlich, endgültig und unwiderruflich.
5.2. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgegeben hat, wird Genico innerhalb einer angemessenen Frist den Eingang der Bestellung auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Innerhalb von 48 Stunden nach der Bestellung wird Genico die Bestellung akzeptieren (oder dem Kunden mitteilen, warum die Bestellung nicht akzeptiert werden kann). Diese Akzeptanzfrist beträgt 72 Stunden für Treppenhandläufe mit einer Länge von mehr als 5 Metern. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Genico das Angebot akzeptiert hat.
Genico behält sich das Recht vor, eine Bestellung nicht zu akzeptieren, insbesondere wenn:
- zum Zeitpunkt der Bestellung ein technischer Fehler auf der Website auftritt,
- das bestellte Produkt nicht verfügbar ist,
- die angegebenen Rechnungs- oder Zahlungsdaten nicht korrekt oder nicht überprüfbar sind,
- unsere Sicherheitssysteme darauf hinweisen, dass eine Bestellung abnormal oder möglicherweise betrügerisch ist,
- wir Grund zu der Annahme haben, dass der Kunde jünger als 18 Jahre ist.
5.3. Der Vertrag hat eine bestimmte Laufzeit und ist auf die spezifische Bestellung beschränkt.
6. Zahlung und Zahlungsmittel
Der Kunde kann den fälligen Preis über folgende Zahlungsmittel bezahlen: Bancontact und Kreditkarte VISA, Maestro oder Mastercard.
7. Lieferung
7.1. Sofern keine höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände vorliegen, beträgt die Lieferzeit 15 Werktage, wenn der Kunde die Bestellung bei Genico abholt, und 20 Werktage, wenn die Bestellung beim Kunden geliefert werden soll. In Urlaubszeiten wird die oben genannte Lieferfrist um die Dauer des Urlaubs verlängert.
Die Lieferfrist beginnt erst ab dem Tag, an dem der Kunde die Bestellung vollständig bezahlt hat und der Preis auf dem Konto von Genico eingegangen ist.
Falls Genico nicht in der Lage ist, die Bestellung innerhalb der oben genannten Frist zu liefern, verpflichtet sich Genico, den Kunden schriftlich zu informieren. In Absprache mit dem Kunden wird dann eine neue angemessene Lieferfrist festgelegt.
7.2. Erst nach Erhalt der Zahlung des vollständigen Preises beginnt die Gestaltung und Herstellung des Produkts. Die Installation der Waren ist nicht Bestandteil des Kaufvertrags. Die Waren werden auf Verantwortung des Kunden geliefert und vom Kunden platziert.
7.3. Belgische Kunden können wählen, ob sie die bestellten Waren selbst bei Genico abholen oder von Genico liefern lassen möchten.
Für nicht-belgische Kunden werden die Waren von Genico versendet. Für die Lieferung fallen zusätzliche Kosten an. Wenn der Kunde sich für die Lieferung entscheidet, wird dieser Preis bei der Bestellung berechnet und klargestellt.
Die Waren gelten als geliefert und akzeptiert, sobald der Kunde die Waren abholt und in ein Transportmittel lädt.
7.4. Ungeachtet von Artikel 8 geht das Risiko für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Vernichtung sowie etwaige damit verbundene Schäden bei Abholung auf den Kunden über. Dies geschieht, sobald die Waren vom Kunden in ein Transportmittel geladen werden.
7.5. Im Falle von Lieferverzögerungen oder -ausfällen aufgrund von Wetterbedingungen, Lieferverzögerungen seitens Lieferanten, Krankheit oder besonderen Umständen (höhere Gewalt) werden die zuvor angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen entsprechend verlängert.
7.6. Wenn die bestellten Waren nicht innerhalb der in Abschnitt 7.1 genannten Frist geliefert werden, kann der Kunde Genico nur auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die bestellten Waren nicht innerhalb von 30 Werktagen nach Ablauf der vereinbarten Frist fertig sind und wenn der Kunde uns innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf dieser Frist schriftlich in Verzug gesetzt hat und wir die Arbeiten oder Lieferungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Verzugsetzung durchgeführt haben. Der Schadensersatz ist auf 10% der bestellten Waren begrenzt.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die hergestellten Waren und Materialien jederzeit im Eigentum von Genico, sofern keine abweichende, separate, schriftliche und ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. Alle Risiken trägt der Kunde.
9. Ausschluss des Widerrufsrechts - Stornierung
Der Kunde, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt, kann sich nicht auf ein Widerrufsrecht berufen. Der Kunde kann die Bestellung nicht stornieren.
Der Kunde ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da Genico die vom Kunden bestellten Waren nach den ausdrücklichen Spezifikationen des Kunden, den übermittelten Maßen und aufgrund der individuellen Auswahl und Entscheidung des Kunden herstellt. Das Wirtschaftsgesetzbuch (Artikel VI.53 WER) sieht eine Ausnahme vom gesetzlichen Widerrufsrecht für maßgefertigte Waren vor. Wenn der Kunde die Bestellung dennoch storniert, wird eine Entschädigung in Höhe von 30% des Verkaufspreises fällig. Wenn die Produktion der Waren bereits begonnen hat, ist im Falle einer Stornierung eine Entschädigung von 50% fällig, ohne dass Genico das Recht auf eine höhere Entschädigung hat, wenn die Kosten bereits über 50% des Verkaufspreises liegen.
10. Gewährleistung - Konformität - versteckte Mängel - Haftung
10.1. Genico garantiert, dass die gelieferten Waren den Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den vernünftigen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. Die Verantwortung für die Richtigkeit aller Daten und Messungen, wie z.B. die Daten, die für alle statistischen Berechnungen der Elemente erforderlich sind, und die Daten, die für die Erstellung der Produktionszeichnungen durch Genico erforderlich sind, liegt jedoch ausschließlich beim Kunden.
Genico ist in keinem Fall verantwortlich für die fehlerhafte Verbindung der LED-Beleuchtung.
10.2. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gemäß Artikel 1649bis BW gilt im Falle eines Verbraucherkaufs und ist in jedem Fall auf 2 Jahre begrenzt. Genico garantiert zusätzlich die Tauglichkeit des gegebenenfalls mitgelieferten Transformators für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Lieferdatum. Jede Garantie beschränkt sich auf die Behebung festgestellter Mängel. Nur wenn eine Reparatur nicht möglich ist, wird Genico für den Ersatz der mangelhaften Teile sorgen. Im Falle von Herstellungsfehlern beschränkt sich die Garantie auf den Ersatz der mangelhaften Teile. Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz.
10.3. Genico ist jedoch nicht verpflichtet, eine Garantie oder Gewährleistung zu übernehmen, wenn:
- der Kunde ohne vorherige Zustimmung von Genico bereits Reparaturen durchgeführt oder Reparaturversuche unternommen hat;
- ohne vorherige Zustimmung von Genico Änderungen am Produkt vorgenommen wurden;
- die Mängel auf unsachgemäße Verwendung des Produkts, falsche Installation/Platzierung durch den Kunden oder Nichtbeachtung der Anweisungen von Genico zurückzuführen sind, oder wenn die Mängel durch vorsätzliche Beschädigung verursacht wurden;
- der Kunde von den Mängeln wusste und/oder die Mängel bei Lieferung vernünftigerweise feststellen konnte;
10.4. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel oder jede Nichtübereinstimmung binnen 15 Tagen nach Feststellung der Mängel oder ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Mängel vernünftigerweise hätte feststellen können, Genico per Einschreiben zu melden. Wenn der Kunde Verbraucher ist, beträgt die Frist für die Meldung von Mängeln 2 Monate. Bei Überschreitung dieser Frist erlischt jede Gewährleistungsverpflichtung.
10.5. Versteckte Mängel müssen in jedem Fall Genico innerhalb von 15 Tagen gemeldet werden, nachdem der Kunde die Mängel festgestellt oder vernünftigerweise hätte feststellen können. Für Verbraucher beträgt diese Frist 2 Monate. Wird die Mängel innerhalb dieses Zeitraums nicht gemeldet, ist Genico nicht zur Gewährleistung verpflichtet.
10.6. Die Installation der Waren ist nicht Bestandteil des Vertrags. Die Waren sind dazu bestimmt, vom Kunden gemäß den beigefügten Anweisungen installiert zu werden. Die Haftung von Genico beschränkt sich auf die reine Konstruktion der Waren. Das Abholen und Aufstellen erfolgt auf Verantwortung des Kunden. Genico ist in keinem Fall verantwortlich für die fehlerhafte Verbindung der LED-Beleuchtung.
Unsere eventuelle Haftung und eventuelle Verpflichtung zur Gewährleistung von Mängeln an den gelieferten Waren erstreckt sich nicht weiter als die unserer Lieferanten und unterliegt den gleichen Einschränkungen, die diese Lieferanten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsehen. Unsere Haftung kann niemals über die reine Ersatzleistung hinausgehen, ohne dass eine zusätzliche Schadensersatzforderung geltend gemacht werden kann. In jedem Fall ist unsere Haftung auf die Höhe der eventuellen Beteiligung der Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Die Schadensersatzleistung, zu der wir gegebenenfalls gegenüber dem Kunden/Vertragspartei/Dritten verpflichtet sind, wird daher niemals höher sein als die Deckung, die im Rahmen der Haftpflichtversicherung gewährt wird. Eine Entschädigung für mittelbare Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Unter mittelbaren Schäden sind unter anderem zu verstehen (nicht abschließende Aufzählung): Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Ersparnisse, etc.
11. Rechnungsstellung
11.1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zahlbar, unabhängig von der Art und Weise der Zahlung, auch wenn wir gegenüber dem Kunden Wechsel ziehen oder unsere Rechnungen von Bank- oder anderen Institutionen einziehen lassen.
11.2. Erst nach Erhalt der Zahlung des vollständigen Preises wird mit der Gestaltung und Herstellung des Produkts begonnen. Bei fehlender ausdrücklicher und schriftlicher Beanstandung der Rechnung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt dieser Rechnung gilt der Kunde als die Rechnung ohne Vorbehalt und in allen ihren Teilen akzeptiert zu haben.
11.3. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden behalten wir uns einerseits das Recht vor, die weitere Ausführung des spezifischen oder eines anderen Vertrags mit dem Kunden bis zur vollständigen Zahlung aller Rückstände durch den Kunden aufzuschieben, und andererseits den Vertrag automatisch und ohne vorherige Mahnung zu Lasten des Kunden für aufgelöst zu erklären. Die Nichtzahlung an einem Fälligkeitstag einer einzigen Rechnung macht den fälligen Saldo aller anderen, auch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig.
11.4. Bei Nichtzahlung der Rechnung durch ein Kundenunternehmen zum Fälligkeitstermin wird automatisch und ohne vorherige Mahnung ein Zins in Höhe von 12 % pro Jahr sowie eine pauschale Schadensersatzzahlung in Höhe von 15% des Rechnungsbetrags fällig, jedoch mindestens € 250,00.
11.5. Bei Rechnungen, die an einen Verbraucherkunden im Sinne von Art. I.1.2° WER gerichtet sind, wird im Falle von nicht oder nicht vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags zum Fälligkeitstermin automatisch ein Verzugszins fällig, der dem Zinssatz im Rahmen des Gesetzes vom 2. August 2002 über Zahlungsverzug bei Handelstransaktionen entspricht. Dies gilt ab dem Ablauf der Wartefrist von 14 Kalendertagen nach Versand der ersten kostenfreien Mahnung bis zum Datum der vollständigen Zahlung. Ab diesem Datum wird im Falle von vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung des Rechnungsbetrags zum Fälligkeitstermin der geschuldete Betrag um eine pauschale Vergütung erhöht, wie sie in Artikel XIX.4, 2°, erster Absatz des Wirtschaftsgesetzbuchs vorgesehen ist:
a) 20 Euro, wenn der geschuldete Saldo niedriger oder gleich 150 Euro ist;
b) 30 Euro zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf der Spanne zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der geschuldete Saldo zwischen 150,01 und 500 Euro liegt;
c) 65 Euro zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags auf der Spanne über 500 Euro mit einem Höchstbetrag von 2000 Euro, wenn der geschuldete Saldo über 500 Euro liegt.
11.6. In keinem Fall führen Schecks, Wechsel, Anweisungen oder Quittungen zu einer Schuldnerneuerung oder zu einer Abweichung von unseren Bedingungen.
12. Datenschutzrichtlinie
Genico legt großen Wert auf Ihre Privatsphäre.
Falls der Besucher der Website von Genico um persönliche Informationen gebeten wird, erfolgt dies gemäß den geltenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Die Zwecke der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Art und Weise, wie wir dies tun, finden Sie ausführlich in unserer separaten Datenschutzerklärung.
Wir werden jedoch keine Daten verarbeiten, die nicht für die Durchführung des Vertrags notwendig sind oder für die wir keine Zustimmung eingeholt haben.
Sie haben ein gesetzliches Recht auf Zugang und gegebenenfalls Korrektur Ihrer personenbezogenen Daten. Mit Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises) können Sie kostenlos eine schriftliche Mitteilung über Ihre personenbezogenen Daten erhalten, indem Sie eine Anfrage per E-Mail an die Adresse info@genico.be richten. Bei Bedarf können Sie auch die Korrektur ungenauer, unvollständiger oder irrelevanter Daten verlangen, die Löschung der Daten beantragen, deren Verarbeitung einschränken oder deren Übertragung verlangen. Wenn ein Antrag jedoch offensichtlich unbegründet oder übermäßig ist, kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.
Im Falle der Verwendung von Daten für Direktmarketing: Sie können sich kostenlos gegen die Verwendung Ihrer Daten für Direktmarketing wehren. Hierzu können Sie sich jederzeit an Genico, Industriestraat 40, 8755 Ruiselede, info@genico.be, wenden oder den Anweisungen zur Abmeldung ("unsubscribe") folgen, die gegebenenfalls in unseren E-Mail-Nachrichten enthalten sind. Bevor wir Ihre Daten für Marketingzwecke verwenden, werden wir immer fragen, ob Sie dies wünschen.
Genico kann anonyme oder aggregierte Daten von nicht persönlicher Art sammeln, wie z. B. Browsertyp oder IP-Adresse, das Betriebssystem, das Sie verwenden, oder die Domain der Website, von der aus Sie auf die Genico-Website gelangt sind oder über die Sie sie verlassen. Dies ermöglicht es uns, die Genico-Website dauerhaft für die Benutzer zu optimieren.
13. Höhere Gewalt
Als Ereignis höherer Gewalt gelten - ohne darauf beschränkt zu sein - alle folgenden Ereignisse:
- Naturkatastrophen (wie Überschwemmung, Sturm, Hurrikan, Blitz, Schnee, Erdbeben, etc.);
- Bewaffnete Konflikte (wie Krieg, Revolution, Aufstand, Militäroperation, Besetzung, etc.);
- Soziale Unruhen (wie Streik, Demonstration, Aussperrung, Handelskonflikt, etc.);
- Straftaten (wie Diebstahl, Terrorismus, etc.);
- Krankheit und Epidemie;
- Strom- und Telekommunikationsunterbrechung;
- Wirtschaftliche Faktoren (wie Lieferverzögerung, Rohstoffmangel, Arbeitskräftemangel, etc.);
- Unfälle (wie Brand, Explosion, Maschinenbruch, ...); und
-
Staatliches Eingreifen;
Genico ist ab dem Zeitpunkt des Eintretens des Ereignisses höherer Gewalt von jeder vertraglichen oder außervertraglichen Haftung befreit.
14. Geistiges Eigentum
Jedes Werk oder Design von Genico, das aus ihrer eigenen Kreativität entstanden ist und das Ergebnis ihrer eigenen intellektuellen Schöpfung ist, bleibt ihr ausschließliches Eigentum. Unter Werk oder Design versteht man jede Zeichnung, Illustration, Modell, Foto, Animation, Schriftart, (Website-)Vorlage und alles, durch das einer Idee Form gegeben wurde, sowohl vorläufig als auch endgültig.
Alle von Genico erstellten Zeichnungen, Berechnungen und Produktionspläne bleiben Eigentum von Genico. Das vollständige oder teilweise Übernehmen der darauf enthaltenen Konstruktionen, Konstruktionsformen oder Konstruktionsdetails sowie das Dritten zur Einsichtnahme geben ist nicht erlaubt und wird als Verstoß gegen das Urheberrecht von Genico betrachtet.
15. Anwendbares Recht - Zuständige Gerichte
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Auslegung oder Durchführung des Vertrags ergeben könnten, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsstandes unseres Gesellschaftssitzes zuständig. Der Vertrag mit dem Kunden unterliegt dem belgischen Recht.